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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Anmeldung
Die Anmeldung für Welpen und/oder andere Kurse sowie die Mitgliedschaft im Verein kann schriftlich, telefonisch oder auf elektronischem Weg erfolgen. Die entsprechende Gebühr für Kurse (Welpenkurs, Erziehungskurs, Aufbaukurs) ist vor Ort in bar zu begleichen. Der Mitgliederbeitrag sowie der Trainingsbeitrag für Vereinsmitglieder werden einmal im Jahr in Rechnung gestellt.
Trainingsteilnahme und Haftung
Am Unterricht können nur Hunde teilnehmen, welche über einen vollen Impfschutz verfügen. Die Hundeführer verpflichten sich, nur mit einem gesunden Hund, der den Anforderungen des Unterrichtes körperlich gewachsen ist, an den Trainingsstunden teilzunehmen.
Der Kynologische Verein Chur und Umgebung behält sich vor, etwaigen vom Hundeführer geforderten Einsatz spezieller Hilfsmittel abzulehnen. Jeder Hundeführer muss über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügen. Die Hundeführer haften für alle von ihnen und/oder von ihrem Hund verursachten Schäden. Der Kynologische Verein Chur und Umgebung übernimmt keinerlei Haftung für Personen- Sach- oder Vermögensschäden, die allenfalls durch die Anwendung und Ausführung der gezeigten Übungen entstehen können. Ebenso wenig für Schäden und Verletzungen, die durch teilnehmende Hunde verursacht werden.
Alle Begleitpersonen sind durch die Hundeführer auf diesen Haftungsausschluss hinzuweisen und in Kenntnis zu setzen.
Jede Teilnahme der Hundeführer und ihrer Hunde an den Unterrichtsstunden erfolgen ausschliesslich auf eigenes Risiko. Der Kynologische Verein Chur und Umgebung übernimmt keine Haftung für Verletzungen, die durch das Freispiel der Hunde entstehen können.
Zahlungskonditionen
Die Preise für unsere Dienstleistungen entnehmen Sie aus unserer aktuellen Preisliste. Jahresbeitrag bei Mitgliedschaft und Trainingsgebühren von Mitgliedern werden jeweils von der Generalversammlung festgelegt. Eine Erfolgsgarantie unserer Trainingsstunden kann nicht garantiert werden, da der Erfolg unter anderem von der Mitarbeit, den Fähigkeiten und dem Fleiss der Hundeführer und den Möglichkeiten des jeweiligen Hundes abhängt.
Terminverschiebungen oder Absagen können schriftlich, telefonisch (SMS, Whatsapp) oder per Mail an den jeweiligen Übungsleiter erfolgen. Der Übungsleiter ist bei Verhinderung mindestens 24 Stunden im Voraus durch den Hundeführer in Kenntnis zu setzen. Die Ausbilder behalten sich vor, in dringenden Fällen Unterrichtsstunden abzusagen. Diese Unterrichtstunden werden nach Absprache nachgeholt.
Diverses
Der Kynologischer Verein Chur und Umgebung behält sich vor, das Training nach eigenem Ermessen abzubrechen. Dieser Vorbehalt tritt insbesondere dann in Kraft, wenn dem Trainer für die Ausbildung wichtige Informationen, z.B. Fehlverhalten des Hundes, verschwiegen werden oder der Hundeführer die Anweisungen des Trainers nicht befolgt.